Es kursiert das Gerücht bei einigen Herstellern, dass Inhaltsstoffe unter 1% weder auf dem Etikett noch bei der Notifizierung mit angegeben werden müssen. Dies ist ein Gerücht, es gibt in der EU hierzu keine gesetzliche Grundlage. Alle Inhaltsstoffe müssen angegeben werden. Insbesondere sind Konservierungsmittel oft in Mengen deutlich unter 1% enthalten und müssen mit INCI Bezeichnung aufgeführt werden.
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