In Belgien gilt die EU Resolution EU ResAP(2008)1 für Tattoo-Farben und Permanent Make-Up. Daneben gilt ein Königlicher Erlass vom 25.11.2010. Dieser Erlass regelt ausschliesslich die Hygiene und Ausbildung in den Tattoo Betrieben und Studios. Es enthält keine Hinweise auf Tattoo-Farben und deren Qalität. Ebenfalls enthält dieser Erlass Hinweise zu Piercings.
Wichtige Inhalte des Königlichen Erlasses für Tattoo und Piercing Studios:
Vor der Anbringung eines Piercings oder einer Tätowierung sollten folgende Personen einen Arzt aufsuchen:
- Personen, die an Hämophilie leiden, Blutgerinnungsprobleme haben oder Arzneimittel nehmen, die eine Auswirkung auf die Blutgerinnung oder die Bildung von Blutklümpchen haben;
- Personen mit Allergien;
- Personen, die an Hautkrankheiten leiden;
- Personen, die an einer Herzkrankheit leiden;
- Schwangere Frauen
Wir bedanken uns bei der Behörde Inspection d'hygiène in Brüssel für die angenehme Zusammenarbeit.
Wir helfen, beraten und prüfen. Testen Sie uns!
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Chemisch-Technologisches Laboratorium
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