Die Tätowiermittelverordnung vom 01.05.09 regelt die Verwendung von Konservierungsmitteln in Tätowierfarben und Permanent Make-Up nicht!. Da jedoch Tätowiermittel und Permanent Make-Up immer mehr als "Kosmetika" eingestuft werden, empfehlen wir nur die Verwendung von Konservierungsmitteln, die in der Kosmetikverordnung (BGB 1997, Teil ! Nr. 67, Anlage 6) als erlaubt aufgelistet sind. Ferner enthält die EU ResAP(2008)1 folgende Aussagen:
- Konservierungsmittel sollten ausschliesslich für die Konservierung nach dem Öffnen eingesetzt werden und nicht dazu, eine unzureichende Steriliät zu kompensieren, die durch eine unsaubere und/oder unhygienische Herstellung verursacht worden ist.
- Konservierungsmittel sollten erst nach genauer Überprüfung der Sicherheitsdatenblätter eingesetzt werden. Es sollte die geringste noch effektive Menge eingesetzt werden.
Wir empfehlen aufgrund der Tätowiermittelverordnung und der EU ResAP(2008)1 ausschliesslich die Verwendung der Konservierungsmittel der deutschen Kosmetikverordnung oder solche entsprechend der EU Verordnung (76/768/EWG), die mehrfach revidiert worden ist.
Sollten Sie unsicher sein, welche Konservierungsmittel verwendet werden sollten, fragen Sie bei CTL® nach.
Wir helfen, beraten und prüfen. Testen Sie uns!
CTL® Bielefeld
Chemisch-Technologisches Laboratorium
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