Insgesamt wurden 152 Proben untrsucht, 79% wurden beanstandet. Bei 41% musste ein Verbot ausgesprochen werden. Weitere Details können dem Originakdokument entnommen werden. Quelle: "Bulletin des Bundesamtes für Gesundheit", Nr. 29/2009 vom 13. Juli 2009, CH-3003 Bern (Seiten 535 - 541).
Wir bedanken uns beim Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Verbraucherschutz, Sektion Lebensmittel + Gebrauchsgegenstände, Bern, für die Genehmigung zur Veröffentlichung des interessanten Berichtes auf unserer Webseite..
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