Wir haben ein Schreiben von der Registrierungsstelle für Tattoo und Permanent Make-Up (BVL) erhalten. Hiernach ist es nicht ausreichend, die Internetadresse auf den Flaschen zu schreiben. Es wird gefordert, dass die vollständige Anschrift des in Deutschland ansässigen Inverkehrbringers auf den Etiketten aufgeführt ist. Bitte beachten Sie diesen Hinweis bei allen zukünftigen Etiketten. Es wird seitens der Registrierungsstelle argumentiert, dass nicht jeder Zugang zum Internet hat.
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