Falls Behörden Tattoo- oder PMU-Tinten verbieten wollen weil sie die Anforderungen für medizinische Produkte nicht erfüllen, so sind analytische Methoden aus diesem Bereich anzuwenden. Falls ein Verbot ausgesprochen werden soll weil die Anforderungen an Kosmetika nicht erfüllt werden, so sind natürlich die analytischen Methoden aus diesem Bereich anzuwenden. Die Anwendung von Methoden, die für Rosenkohl usw. entwickelt worden sind, ist weder imntelligent noch beeindruckend.
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